Vermögensübertragung

Unser Leistungs- und Beratungsangebot für Sie umfasst unter anderem folgende Bereiche:

  • Schenkweise oder teilentgeltliche lebzeitige Vermögensübertragungen
  • Absicherungsmöglichkeiten für Übergeber
  • Gesetzliche und vertragliche Rückforderungsrechte
  • Nießbrauchsvorbehalte und Wohnrecht
  • Rechtsberatung Vermögensübertragung

    Slide title

    Write your caption here
    Button
  • Sonstige mögliche Gegenleistungen, unter anderem Pflege- und Wartverpflichtung 
  • Übertragung gegen Rentenzahlung und sonstige Versorgungsleistungen
  • Abstands- und Ausgleichszahlungen für weichende Abkömmlinge
  • Schenkungssteuerliche Freibeträge, Steuerklassen und Steuersätze und hiermit zusammenhängende Gestaltungsmöglichkeiten
  • Mehrfache Inanspruchnahme der steuerlichen Freibeträge
  • Steuerfreie Übertragung des selbstbewohnten Familienheimes oder von Miteigentumsanteilen hieran zwischen Ehegatten 
  • Kettenschenkung
  • Optimierung des Verwandtschaftsverhältnisses
  • Lebzeitige Regelungen bei „schwarzen Schafen“ in der Familie

Allein aus diesem kurzen Abriss wird erkennbar, dass gerade auf dem Gebiet einer vorweggenommenen Vermögensübertragung eine frühzeitige, fundierte und umfassende rechtliche und steuerliche Beratung in den meisten Fällen nahezu unerlässlich ist, um die gewünschten Vorstellungen sinnvoll umzusetzen.


So gilt es, beispielsweise die rechtliche und finanzielle Absicherung des Übergebers stets im Blick zu behalten. Hier haben eine entsprechende Beratung und Vertragsgestaltung anzusetzen.


Rechtsanwalt Braun hat im Rahmen seiner mittlerweile über 25 jährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet eine Vielzahl lebzeitiger Vermögensübertragungen ausgehend von den unterschiedlichsten persönlichen und familiären Ausgangssituationen begleitet und verfügt somit über eine sehr große Bandbreite an Erfahrungswerten für die jeweils im Einzelfall möglichen und sinnvollen Ausgestaltungen.

Share by: