Private Vorsorgeregelungen

Unser Beratungs- und Leistungsangebot für Sie in diesem Bereich umfasst unter anderem: 

  • (Alters-) Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung: Inhalt, Form, Aufbewahrung
  • Reichweite einer Vollmacht: Vermögensangelegenheiten, persönliche Angelegenheiten, Digitale Angelegenheiten
  • Risiken und mögliche Probleme bei einfach gestrickten handelsüblichen „Formularvordrucken“
  • Altersvorsorgevollmacht und ärztliche Maßnahmen
  • Private Altersvorsorge Beratung

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  • Wirkung, Reichweite und Verbindlichkeit einer Patientenverfügung
  • Gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
  • Mehrere Bevollmächtigte und ihr Verhältnis untereinander, insbesondere gegenseitige Kontrolle
  • Gefahren eines Vollmachtsmissbrauchs und Absicherungsmöglichkeiten  für Vollmachtgeber
  • Rechtliche Grenzen einer (Vorsorge-) Vollmacht
  • Durchsetzung von Rechten des Vollmachtgebers gegenüber Dritten
  • Kosten von Vorsorgevollmacht und gesetzlicher Betreuung
  • Geltungsdauer und Widerruf einer erteilten Vorsorgevollmacht
  • Die Vorsorgevollmacht im Erbfall

Rechtsanwalt Thomas Braun ist bereits seit 1999 mit einem seiner Tätigkeitsschwerpunkte intensiv mit der Beratung seiner Mandanten auf diesem Gebiet und der Ausgestaltung individueller Vorsorgeregelungen befasst, woraus sich auch eine umfangreiche Vortragstätigkeit zu diesen Fragen ergeben hat.


Eine fächerübergreifende Abstimmung der zu findenden Regelungen, zum Beispiel zu medizinischen Fragestellungen, und eine stete Fortentwicklung der jeweiligen Gestaltungen unter Einbeziehung aktuell ergehender Rechtsprechung sowie der sich stetig verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind in diesem Zusammenhang unerlässlich.

Zudem werden auch die gewonnenen Erfahrungswerte und Rückmeldungen bezüglich zwischenzeitlich in Vollzug beziehungsweise in der praktischen Anwendung befindlicher Vorsorgeregelungen regelmäßig in die laufende Aktualisierung und Optimierung der zu findenden Regelungen miteinbezogen.

Ausgehend hiervon können dann die individuellen und auf die jeweiligen persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittenen Gestaltungen vorgenommen werden.

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