Rechtsanwalt Thomas Braun ist bereits seit 1999 mit einem seiner Tätigkeitsschwerpunkte intensiv mit der Beratung seiner Mandanten auf diesem Gebiet und der Ausgestaltung individueller Vorsorgeregelungen befasst, woraus sich auch eine umfangreiche Vortragstätigkeit zu diesen Fragen ergeben hat.
Eine fächerübergreifende Abstimmung der zu findenden Regelungen, zum Beispiel zu medizinischen Fragestellungen, und eine stete Fortentwicklung der jeweiligen Gestaltungen unter Einbeziehung aktuell ergehender Rechtsprechung sowie der sich stetig verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Zudem werden auch die gewonnenen Erfahrungswerte und Rückmeldungen bezüglich zwischenzeitlich in Vollzug beziehungsweise in der praktischen Anwendung befindlicher Vorsorgeregelungen regelmäßig in die laufende Aktualisierung und Optimierung der zu findenden Regelungen miteinbezogen.
Ausgehend hiervon können dann die individuellen und auf die jeweiligen persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittenen Gestaltungen vorgenommen werden.