Forderungsbetreibung / Zwangsvollstreckung

Auszugsweise einige Punkte und Fragestellungen, bei denen wir Ihnen auf diesem Feld unsere rechtliche Hilfe und Beratung anbieten können: 

  • Informationsbeschaffung über das Vermögen des Schuldners
  • Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners
  • Schaffung der Voraussetzungen für wirksame Vollstreckungsmaßnahmen
  • Sachpfändung
  • Pfändung von Arbeitseinkommen
  • Schreibtisch Sanduhr Rechtswaage Rechtsanwalt

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  • Kontopfändung und Pfändungsschutz
  • Zusammenrechnung mehrerer Einkommen des Schuldners
  • Pfändung von Sozialleistungen und Versorgungsbezügen
  • Pfändung von Lebensversicherungen und sonstigen Versicherungsleistungen 
  • „Exklusive Vollstreckungsformen“, zum Beispiel Pfändung        erbrechtlicher Ansprüche 
  • Zwangsvollstreckung in Grundstücke und das sonstige unbewegliche Vermögen
  • Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen 
  • Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit dem Vollstreckungsverfahren
  • Zwangsvollstreckungen mit Auslandsbezug

Nur allzu oft tritt der Fall ein, dass nach einem obsiegenden Gerichtsurteil der verurteilte Schuldner nicht bereit ist, beispielsweise bei einer Geldforderung, den zugesprochenen Urteilsbetrag freiwillig zu leisten. Das Urteil alleine ist in einem solchen Fall also recht wenig wert. 

Das deutsche Vollstreckungsrecht bietet zur Durchsetzung rechtskräftig titulierter Ansprüche eine Vielzahl von Möglichkeiten, die es kreativ und aktiv zu nutzen gilt.

Ausgangspunkt für eine erfolgversprechende Zwangsvollstreckung ist vielfach zunächst die Beschaffung gesicherter Informationen zum Aufenthaltsort sowie zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Schuldners, die dann zielorientiert in das System bestehender Vollstreckungsmöglichkeiten zu übertragen und zur Anwendung zu bringen sind.

Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Braun ist seit dem Jahr 2003 schwerpunktmäßig auch auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung, unter anderem auch deutschlandweit für eine große ausländische Regionalbank mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat, tätig. Den zwischenzeitlich hierbei gewonnenen großen Erfahrungsschatz im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen bei den unterschiedlichsten Ausgangssituationen sowie im Umgang mit Vollstreckungsschuldnern geben wir im Rahmen unseres Tätigwerdens gerne zum Nutzen unserer Mandanten an diese weiter.

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