Treten im Zusammenhang mit einer Miet- oder Eigentumswohnung Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen auf, ist oftmals der Kernbereich des eigenen Lebensumfeldes erheblich betroffen.
Rechtsanwalt Braun vertritt seit vielen Jahren sowohl Vermieter als auch Mieter in den unterschiedlichsten mietrechtlichen Angelegenheiten.
Neben den Leistungen für private Mietvertragsparteien steht hier auch die Tätigkeit für institutionelle Vermieter. In diesem Zusammenhang erstreckt sich das Leistungsangebot der Kanzlei neben der rechtsberatenden Mitwirkung bei der Gestaltung von individuellen Mietverträgen sowohl im Bereich von Wohnraummietverhältnissen wie auch bei Gewerberaummietverträgen und sonstigen mietrechtlichen Gestaltungen (Mieterhöhungsbegehren, Wechsel der Vertragsparteien und dergleichen) auch auf eine ggf. erforderliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren, zum Beispiel bei Räumungsklageverfahren, Schadenersatzprozessen oder ähnlichem.