Bei diesen und einer Vielzahl möglicher anderer Fragen, Problemen und Gestaltungserfordernissen im Bereich des Erbrechtes berät Rechtsanwalt Thomas Braun ausgehend von seiner mittlerweile langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet umfassend, sei es, dass ein Erbfall bereits eingetreten ist oder dass vorgreiflich Regelungen und Gestaltungen hinsichtlich des späteren Nachlasses angedacht und getroffen werden sollen.
Neben der in vielen Fällen unerlässlichen Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte und einer möglichst genauen Umsetzung der vom Testierenden in der Sache selbst gewollten Regelungen ist das Hauptaugenmerk einer Beratung stets auch darauf gerichtet, eventuelle spätere Streitigkeiten zwischen den Erben nach Eintritt des Erbfalles zu vermeiden oder zumindest, soweit möglich, zu reduzieren. Dies gilt insbesondere umso mehr, wenn sich Betriebsvermögen im Nachlass befindet und von den anstehenden Regelungen betroffen ist.